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   BFH, 09.11.1987 - IX B 60/87   

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https://dejure.org/1987,15318
BFH, 09.11.1987 - IX B 60/87 (https://dejure.org/1987,15318)
BFH, Entscheidung vom 09.11.1987 - IX B 60/87 (https://dejure.org/1987,15318)
BFH, Entscheidung vom 09. November 1987 - IX B 60/87 (https://dejure.org/1987,15318)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Geltung des Kumulierungsverbotes bei der Berücksichtigung von Bausparbeiträgen als Sonderausgaben

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 10.10.1975 - VI R 83/73

    Beantragte Sparprämie - Ausübung des Wahlrechts - Nachträgliche Unwirksamkeit -

    Auszug aus BFH, 09.11.1987 - IX B 60/87
    Der Antrag wird mit dem Eingang beim FA rückwirkend auf den Zeitpunkt des Eingangs bei der Bausparkasse wirksam (BFH-Urteil vom 10. Oktober 1975 VI R 83/73, BFHE 117, 130, BStBl II 1976, 16).
  • BFH, 25.05.1973 - VI R 59/72

    Sparprämienantrag bei gleichzeitiger Erklärung, Bausparvergünstigung sei

    Auszug aus BFH, 09.11.1987 - IX B 60/87
    Der Antragsteller muß nicht zusätzlich erklären, daß er eine bestimmte Möglichkeit wählen will (BFH-Urteil vom 25. Mai 1973 VI R 59/72, BFHE 109, 249, BStBl II 1973, 585).
  • BFH, 18.08.1972 - VI R 157/71

    Sonderausgabenabzug - Antrag des Bausparers - Festsetzung von Vorauszahlungen -

    Auszug aus BFH, 09.11.1987 - IX B 60/87
    Die entsprechende Wahl ist für jedes Kalenderjahr neu zu treffen (BFH-Urteil vom 18. August 1972 VI R 157/71, BFHE 107, 30, BStBl II 1972, 905).
  • BFH, 11.10.1985 - III B 36/84

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 09.11.1987 - IX B 60/87
    Die Sache wird an das FG zurückverwiesen, damit es darüber befinden kann, ob auch die übrigen für die Bewilligung der PKH erforderlichen Voraussetzungen des § 114 ZPO im Streitfall erfüllt sind (vgl. BFH-Beschluß vom 11. Oktober 1985 III B 36/84, BFH/NV 1986, 357).
  • BFH, 25.03.1986 - III B 5/86

    Prozeßkostenhilfe - Ablehnender Beschluß - Gründe - Abweisung der Klage durch

    Auszug aus BFH, 09.11.1987 - IX B 60/87
    Demnach ist die Rechtsverfolgung hinreichend erfolgversprechend, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Antragstellers aufgrund seiner Sachdarstellung und der vorhandenen Unterlagen für zutreffend oder zumindest für vertretbar hält und in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. März 1986 III B 5-6/86, BFHE 146, 223, BStBl II 1986, 526).
  • BFH, 10.01.1989 - IX B 98/88

    Anforderungen an die Gewährung von Prozesskostenhilfe

    Demnach ist die Rechtsverfolgung hinreichend erfolgversprechend, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Antragstellers aufgrund seiner Darstellung und der vorhandenen Unterlagen für zutreffend oder zumindest für vertretbar hält und in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. März 1986 III B 5-6/86, BFHE 146, 223, BStBl II 1986, 526, und Beschluß des erkennenden Senats vom 9. November 1987 IX B 60/87, BFH / NV 1988, 303).
  • BFH, 06.07.1989 - IX B 29/88

    Voraussetzung für die Gewährung von Prozesskostenhilfe im finanzgerichtlichen

    Von einer hinreichend erfolgsversprechenden Rechtsverfolgung ist bereits dann auszugehen, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Antragstellers aufgrund dessen Sachdarstellung und der vorhandenen Unterlagen für zutreffend oder zumindest für vertretbar hält und in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. März 1986 III B 5-6/86, BFHE 146, 223, BStBl II 1986, 526, und Beschluß des erkennenden Senats vom 9. November 1987 IX B 60/87, BFH /NV 1988, 303).
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